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Erschließungen und Straßenrecht

Bild eines Straßenrandes

Vor dem Bau neuer oder der wesentlichen Änderung bestehender Straßen müssen zahlreiche, gesetzlich festgelegte Verfahrensweisen eingehalten werden. Für diese Aufgaben, wie z. B. Erschließung, Überfahrtsangelegenheiten, Widmung oder Entwidmung, ist beim Amt für Straßen und Verkehr das "Referat Erschließungen, Straßenrecht" zuständig.

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick und viele nützliche Informationen zu unseren vielfältigen Tätigkeitsbereichen: