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Allgemeine Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Fahrzeugtechnik)

Wenn Ihr Fahrzeug nicht vollständig den Bauvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) entspricht, Sie es aber dennoch zulassen möchten, benötigen Sie vorher eine Ausnahmegenehmigung. Diese erteilt das Amt für Straßen und Verkehr als zuständige Behörde.
Vor allem aus dem US-amerikanischen Raum importierte Fahrzeuge benötigen häufig eine Ausnahmegenehmigung, weil sie z. B. nicht mit einer Leuchtweitenregulierung ausgestattet sind, Bauteile nicht nach EG-Richtlinie geprüft wurden oder Seitenmarkierungs- oder Kontrollleuchten nicht der StVZO entsprechen.

Welche Abweichung von den Bauvorschriften genehmigungsfähig ist, können Sie beim amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA) oder beim Amt für Straßen und Verkehr (Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie unten) erfragen.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick

Sie benötigen zusätzlich zu den obligatorischen Zulassungsdokumenten ein Gutachten nach § 70 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kfz-Verkehr, in dem die Abweichungen von den Bauvorschriften genannt und begründet sind.

Gebührenhöhe

Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung richtet sich nach Art der Abweichung und des Bearbeitungsaufwandes.

Sie beträgt mindestens 30,- EUR

Bitte erfragen Sie die genaue Höhe bei Bedarf beim Amt für Straßen und Verkehr.

Hinweise zur Antragstellung

Es ist geplant, an dieser Stelle ein Online-Formular zu errichten.
Bis dahin können Sie uns formlos Ihren Antrag gerne per Post, per Fax (0421 / 361 – 31004) oder E-Mail AG70StVZO@ASV.Bremen.de übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Sachbearbeiter:innen:

Frau Döring

+49 421 361-9529
+49 421 496-9529

Herr Schött

+49 421 361 11953
+49 421 496 11953

Herr Wohlers

+49 421 361-9776
+49 421 496-9776

Unseren Bereich erreichen Sie auch über die
E-Mail-Anschrift AG70StVZO@ASV.Bremen.de.