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Straßenbenennungen

Bild eines Straßenrandes

Rechtsgrundlage für die Benennung von Straßen sind die Vorschriften des Bremischen Landesstraßengesetzes in Verbindung mit dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter. Das verbindliche Vorschlagsrecht liegt beim Beirat des zuständigen Ortsamt (Vorschläge ggf. dorthin).

Der Senat fasst unter vorheriger Beteiligung der Baudeputation in letzter Instanz einen Beschluss über die Straßenbenennung. Auskünfte über die Herkunft von Straßennamen erhalten Sie unter www.Bremen.de.

Bei Fragen bezüglich Hausnummern wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung 6 bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.