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Schadenersatzangelegenheiten für Gebäudeschäden aufgrund von Straßenbaumaßnahmen

Bild eines Straßenrandes

Wenn es aufgrund von Straßenbaumaßnahmen zu Schäden am Gebäude kommt, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadenersatz. Die Beweispflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer. Eine Schadensmeldung muss formlos, aber schriftlich vom Hauseigentümer eingereicht werden.

Sollte es wegen der Art der Durchführung der Baumaßnahme möglich sein, dass Gebäudeschäden entstehen, wird regelmäßig bereits vor Beginn der Baumaßnahme ein Beweissicherungsgutachten in Auftrag gegeben. Dieser unabhängige Gutachter wird auch bei weiteren Meldungen die Prüfung vornehmen, ob ein Zusammenhang mit der Baumaßnahme besteht oder ob z.B. gemeldete Risse bereits älteren Datums sind oder auch durch eine fehlerhafte Gründung des Hauses in den Verantwortungsbereich des Eigentümers fällt.

Normalerweise können Gebäudeschäden aufgrund von Straßenbaumaßnahmen bereits aufgrund der gewählten Baudurchführung ausgeschlossen werden. In diesen Fällen obliegt es dem Eigentümer, auf eigene Kosten, ein Gutachten erstellen zu lassen, sofern er einen Schadenersatzanspruch geltend machen will.

Sachbearbeiter:

Björn Ritschewald

+49 421 361-9270
+49 421 496-9270