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Schadenersatz bei Beschädigung öffentlichen Eigentums

Bild eines Straßenrandes

Wer als Unfallbeteiligter öffentliches Eigentum wie z.B. Leitpfosten, Verkehrsschilder, Leitplanken, usw. beschädigt und dies nach einem Unfall im Straßenverkehr nicht unverzüglich bei der Polizei oder beim Amt für Straßen und Verkehr meldet, kann wegen Verkehrsunfallflucht verfolgt werden!

Wird z.B. bei einem Unfall, bei Glatteis ... ein Verkehrsschild, ein Pfosten, auf der Autobahn eine Leitplanke ... beschädigt so ist dies unverzüglich der Polizei oder dem Amt für Straßen und Verkehr zu melden. Fahrzeughalter, die eine Meldung unterlassen, aber durch andere Verkehrsteilnehmer gemeldet werden, müssen nicht nur Schadenersatz leisten, sondern erhalten außerdem eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht.

Es wird gebeten, das Formblatt Schadenanzeige (pdf, 122 KB) zu verwenden.

Sachbearbeiterin:

+49 421 361-89278
+49 421 496-89278