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Schadenersatz

Foto vom Universum

Ich habe eine Leitplanke bzw. ein Verkehrszeichen beschädigt. Muss ich nun Schadenersatz zahlen?

Ja.
Wer öffentliches Eigentum wie z.B. Leitpfosten, Verkehrsschilder, Leitplanken, usw. beschädigt und dies nicht meldet, kann wegen Verkehrsunfallflucht belangt werden! Wird z.B. bei einem Unfall öffentliches Eigentum wie z.B. Verkehrsschilder, Pfosten oder Leitplanken beschädigt, so ist dies unverzüglich der Polizei oder dem Amt für Straßen und Verkehr, Herrn Miebach, zu melden, sofern der Unfall nicht von der Polizei aufgenommen worden ist. Fahrzeughalter, die eine Meldung unterlassen, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Verkehrsunfallflucht rechnen..

Sachbearbeiter:

+49 421 361-89278
+49 421 496-89278