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Widmungen/ Entwidmungen

Bild eines Straßenrandes

Allgemein ist die Widmung eine Erklärung mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.

Im Rahmen der Widmung wird auch der Umfang des Gemeingebrauchs festgelegt (z. B. Widmung eines Weges nur für Fußgänger).

Sonderfälle der Widmung im Straßen- und Wegerecht sind:
• die Umstufung (Einordnung in eine andere Straßenklasse)
• die Einziehung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verliert (Entwidmung)
• die Teileinziehung, bei der die Widmung nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt wird.

Sachbearbeiterin:

+49 421 361-9156
+49 421 361-17185

Die öffentliche Bekanntmachung von Widmungsverfügungen finden Sie hier.