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Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung "Allgemeine Parkerleichterung" für behinderte Menschen - Merkmal aG und/oder Bl

Eine Allgemeine Parkerleichterung wird dann ausgestellt, wenn im Schwerbehindertenausweis beziehungsweise im Bescheid des Amtes für Versorgung und Integration Bremen die Merkmale „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) eingetragen wurden oder beidseitige Amelie oder Phokomelie.
Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt Sie zum Beispiel zum Parken auf den entsprechend ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, zum kostenlosen Parken auf Parkplätzen, die mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten bewirtschaftet sind oder zum Parken in Bewohnerparkgebieten bis zu 3 Stunden. Diese Ausnahmegenehmigung ist europaweit gültig; genauere Hinweise darüber erhalten Sie hier (pdf, 504.2 KB).

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Ausweisdokument mit Lichtbild
    Das amtliche Ausweisdokument mit Lichtbild wird zum Abgleich des Passfotos benötigt. Nicht relevante Daten (zum Beispiel Personalausweisnummer) können geschwärzt werden.
  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) oder Bescheid vom Amt für Versorgung und Integration Bremen
    Nicht relevante Daten (zum Beispiel Begründung) können im Bescheid geschwärzt werden.
  • original Passfoto (Empfehlung: maximal 3 Monate alt), außer bei Kindern bis 6 Jahren.
  • ggf. Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht

Das Passfoto kann nicht in digitaler Form eingereicht werden. Bitte senden Sie uns das Passfoto, den Antrag und die Unterlagen per Post zu oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Auf der Rückseite des Passfotos notieren Sie bitte den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum.

Gebührenhöhe

Diese Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags

Füllen Sie das Online-Formular aus und senden dies mit den beizufügenden Unterlagen an folgende Adresse: Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49 / 50, 28195 Bremen.

Gesetzlicher Vertreter:
Wenn Sie für Ihr Kind oder für eine von Ihnen betreute Personen den Antrag ausfüllen, muss der Datenbereich zu dem gesetzlichen Vertreter ausgefüllt werden. Es muss eine Vorsorgevollmacht oder ein Betreuerausweis vorgelegt werden.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer