Der berechtigte Personenkreis für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung "Soziale Dienste" / Physiotherapeut:innen sind
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz
soweit in zumutbarer Entfernung kein anderer, auch privater, Parkraum zur Verfügung steht.
Das Parken vor dem Firmensitz ist nicht gestattet. Die Ausnahmegenehmigung gilt für den Einsatz vor Ort beim Patienten.
Benötigen Sie zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis um in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen zu bestimmten Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken, beachten Sie bitte die zusätzlichen entstehenden Gebühren (unter Gebührenhöhe).
Bei Neuantrag und Verlängerung:
Für die Antragsbearbeitung nicht benötigte Angaben können geschwärzt werden. Eingereichte Kopien werden nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.
Bei Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung:
Bitte reichen Sie die original Dokumente und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I von neuem Fahrzeug per Post ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Die Bearbeitungszeit beträgt bei einer Kennzeichenänderung ab Eingang der Unterlagen 1-2 Tage. Falls Sie einen Termin vor Ort wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
| Gültigkeitsdauer / Art | Gebühr in € | zusätzliche Gebühr Sondernutzung Fußgängerzone |
|---|---|---|
| 1 - 2 Tage | 11,50 | 17,00 |
| 3 – 14 Tage | 17,00 | 23,00 |
| 1 Monat | 30,00 | 35,50 |
| 6 Monate | 58,50 | 164,50 |
| 1 Jahr | 88,50 | 294,50 |
| 2 Jahre | 149,50 | 587,50 |
| 3 Jahre | 207,00 | 882,00 |
| Kennzeichenänderung | 11,50 | |
| Verlust der AG bzw. deren Karte | 11,50 |
Für jedes weitere gleichartige Fahrzeug berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 20 % der Grundgebühr, sofern es am selben Tag mit beantragt wird. Später nachgereichte Anträge fallen nicht darunter. Für die Sondernutzung Fußgängerzone trifft diese Regelung nicht zu.
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.
Benötigen Sie für mehrere Ihrer Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld „Kfz-Kennzeichen pro AG“ ein.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne als PDF-Datei an unser E-Mail-Adresse Buergerbuero@ASV.Bremen.de senden. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.
Unsere Anschrift:
Amt für Straßen und Verkehr, Referat 32 - Bürgerbüro, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns. Falls Sie eine Fristverlängerung benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro: