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Oft gefragt: Fahrradbügel beantragen

Fahrradbügel im öffentlichen Verkehrsraum, Bild: ASV
Fahrradbügel im öffentlichen Verkehrsraum, Bild: ASV

Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Baulastträger zuständig für die Aufstellung und Unterhaltung von Fahrradbügeln.

Wer kann einen Antrag stellen?

Jede Bremer Bürgerin und jeder Bremer Bürger kann als Privatperson einen Antrag zur Errichtung von Fahrradbügeln stellen. Den Anträgen von Gewerbetreibenden kann nicht nachgekommen werden.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Formlos per E-Mail an office@asv.bremen.de mit möglichst genauer Angabe des Wunschortes. Mitgesendete Lagepläne mit Einzeichnungen oder Fotos des Standortes sind kein Muss, dennoch hilfreich für die bearbeitenden Kolleg:innen.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?

Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei einfachen Fällen (beispielsweise, wenn am Wunschort bereits Fahrradbügel existieren, diese aber nicht ausreichen und keine Faktoren gegen eine Aufstockung sprechen) kann zwischen Antrag und Aufstellung der Bügel ein vergleichsweise kurzer Zeitraum liegen. In komplexeren Fällen kann die Bearbeitung unter Beteiligung von zum Beispiel Ortsämtern, Beiräten, Stadtplanung et cetera entsprechend länger dauern.

Wo können Fahrradbügel aufgestellt werden?

Grundsätzlich kann das ASV Fahrradbügel ausschließlich im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen, das heißt, Privatflächen und –Wege sind ausgenommen. Im öffentlichen Verkehrsraum werden die so genannten Nebenanlagen (Fuß- und Radwege) vorrangig genutzt. Bisweilen ist es möglich, Fahrradparkplätze auch auf Seitenstreifen oder Fahrbahnen einzurichten.

Welche Arten von Bügel gibt es?

Es gibt neben den gängigen Fahrradbügeln seit Kurzem die Möglichkeit, Bügel für Lastenräder aufzustellen. Daher bitten wir darum explizit im Antrag zu erwähnen, welche Art Fahrradbügel gewünscht ist.

Welche möglichen Ablehnungsgründe gibt es? Welche Entscheidungsfaktoren spielen eine Rolle?

Fahrradbügel werden nur dann aufgestellt, wenn ein öffentlicher Bedarf besteht. Anträge auf Aufstellung von Bügeln im öffentlichen Raum zur privaten Nutzung oder auf privatem Grund werden abgelehnt. Weitere Faktoren gibt die jeweilige Örtlichkeit vor (ausreichend Platz, Sicherheitsabstände, Baumbestand/Grünflächen et cetera).
Stadtplanerische Gründe wie zum Beispiel eine anderweitige Nutzung der Fläche (Märkte, Außengastronomie) können gegen die Errichtung von Fahrradbügel sprechen.

Habe ich ein Anrecht auf Fahrradbügel?

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Errichtung von Fahrradbügeln im öffentlichen Verkehrsraum. Gleichwohl kann jede Bürgerin und jeder Bürger einen Antrag auf die Aufstellung von Fahrradbügeln beim Amt für Straßen und Verkehr (ASV) stellen.