Voraussetzungen für die Erteilung einer Parkberechtigung
Ist in einem Gebiet das Bewohnerparken eingeführt, ergeben sich für die Erteilung der Sonderparkberechtigungen folgende Konditionen:
- Wohnsitz in dem betreffenden Gebiet (polizeilich gemeldet)
- kein privater Stellplatz/Garage vorhanden
- Kfz ist auf den Antragsteller:in zugelassen bzw. wird nachweislich dauernd von ihm genutzt
- es gibt nur eine Parkberechtigung pro Bewohner:in
- Gewerbetreibende / Freiberufler:innen / Institutionen / Vereine haben die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen
Nachweise, die bei Antragstellung (Neuantrag und Verlängerung) vorzulegen sind:
- Meldebestätigung (nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
- Kopie der Gewerbeanmeldung als Nachweis über Firmensitz. Bei Verlängerung: aktueller Nachweis (zum Beispiel aktuelle Bestätigung vom Vermieter, aktuelle Stromrechnung)
- Nachweis über den Grad der Pflegestufe (Bescheinigung der Krankenkasse)
- Kopie der Wohnungsgeberbestätigung (bei Neuzuzug)
- Terminbestätigung vom BürgerServiceCenter (bei Neuzuzug)
Kosten
| Art | Kosten |
|---|
| bis 1 Jahr | 75,00 € |
| bis 2 Jahre | 150,00 € |
| 48-Stunden-Besucherkarten (pro Jahr 8 Stück) | pro Stück 10,20 € |
| Wochenkarte (pro Jahr 2 Stück) | pro Stück 25,00 € |
| Jahresgenehmigung für Gewerbetreibende | 88,50 € |
| Jahresgenehmigung für gemeinnützige Vereine | 75,00 € |
Bereits erworbene ältere Besucherkarten können noch bis zum 31.07.2027 verwendet werden.