Zwar bin ich bereits seit 1998 beim Amt für Straßen und Verkehr (ASV) tätig, aber seit 2023 habe ich innerhalb der Fachabteilung „Straßenerhaltung“ neue Aufgaben übernommen.
Seitdem bin ich neben weiteren Aufgaben der Ansprechpartner, wenn es um das Thema Fahrradbügel im öffentlichen Verkehrsraum geht. So können zum Beispiel Bremer Bürger:innen und Bürger formlos per E-Mail einen Antrag auf die Aufstellung von Fahrradbügeln im öffentlichen Raum stellen. Der Antrag wird dann von mir geprüft.
Das klingt sehr nach einem reinem Schreibtischjob, ist meine Arbeit aber nicht. Ich bin sehr oft im stadtbremischen Straßenraum unterwegs, schaue mir die Gegebenheiten vor Ort an oder überprüfe die Aufstellung von Bügeln nach Erfüllung des Auftrags durch unsere Jahresvertragspartner.
Auch „Sonderprojekte“ kommen immer mal vor und von zweien möchte ich gerne kurz berichten:
Bike-Ports
Mit dem Ziel, das Fahrradparken in den Bremer Quartieren weiter zu ordnen und somit die Aufenthaltsqualität zu steigern, hat das ASV in Kooperation mit dem Senatorischen Ressort für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (SBMS) insgesamt zwanzig Fahrradabstellanlagen, so gennannte Bike-Ports anfertigen lassen.
Die Bike-Ports wurden dann ab Sommer 2024 den Bremer Quartieren zur Verfügung gestellt. Den Ortsämtern obliegt dabei - im Austausch mit dem ASV - die jeweilige Standortauswahl, sprich: sie können auch nach Bedarf im Stadtteil versetzt werden.
Übrigens: Bei der Farbauswahl hatte ich freie Hand und habe mir als Fußballfan und Bremer erlaubt, mich dabei an dem Werder-Grün zu orientieren.
Parkzonen für E-Scooter
Man mag es auf dem ersten Blick kaum glauben, aber auch bei diesem Pilotprojekt für das Parken von E-Scootern wurden Fahrradbügeln und damit meine Expertise eingesetzt. Verantwortlich für den ruhenden Verkehr und damit die Überwachung von korrekt abgestellten Fahrzeugen – auch E-Scootern – ist das senatorische Ressort für Inneres und Sport (SIS). In Kooperation mit dem ASV hat SIS zu Beginn 2025 als Testgebiet für das geordnete Abstellen von E-Scootern die Neustadt ausgewählt.
Insgesamt sechs Parkflächen sind im westlichen Teil des Quartiers von mir umgesetzt worden, jeweils drei an der Hohentorsheerstraße und an der Langemarckstraße. Dafür mussten an zwei Stellen Pkw-Stellplätze weichen, für die übrigen vier Parkzonen wurden so genannte Restflächen in den Nebenanlagen auserkoren.
Das Versuchsgebiet wird im Westen von der Oldenburger Straße (B 6) und im Osten von der Isarstraße begrenzt. Im Süden bilden der letzte Abschnitt der Neuenlander Straße und die Erlenstraße die Grenze, im Norden die Neustadtscontrescarpe und die Woltmershauser Allee. Innerhalb dieses Gebiets dürfen E-Scooter mit Projektbeginn nur noch auf den ausgewiesenen Abstellflächen geparkt werden, nicht mehr wie bislang nach dem Free-Floating-Prinzip auf den Gehwegen.
Sollte SIS dieses Projekt ausweiten wollen, unterstützen das ASV und ich das Vorhaben gerne.