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  • Datenschutzerklärung für Online-Dienste

Datenschutzinformationen gemäß Artikel 13 DSGVO zur Nutzung des Service-Portals des Amts für Straßen und Verkehr Bremen

Das Land Bremen bietet Ihnen über das Portal https://onlinedienste.bremen.de verschiedene digitale Dienste an. Hier können ausgewählte Behördenleistungen des Amts für Straßen und Verkehr online beantragt werden. In diesem Zusammenhang werden auch personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Nachfolgende Informationen fassen zusammen, wie die Datenverarbeitung erfolgt und welche Datenschutzrechte Sie haben.

Verantwortlicher
Verantwortlich für den Umfang der Datenerhebung und die Verarbeitung im Amt für Straßen und Verkehr ist das Amt für Straßen und Verkehr Bremen.

Bei Fragen zum Portal onlinedienste.bremen.de oder zur Bund-ID wenden sie sich bitte an die dort zuständigen Verantwortlichen.

Erhebung und Verarbeitung von Nutzungsdaten
Für Beantragung von Behördendienstleistungen werden die für den jeweiligen Antrag benötigten Daten erhoben und verarbeitet. (Artikel 6 Absatz 1 lit. e) DSGVO, i.V.m. einschlägigen Fachgesetzen). Diese Daten sind in dem digitalen Formular als Pflichtfelder gekennzeichnet, hierbei handelt sich in der Regel um Namen, Adresse und E-Mail-Adresse. Je nach Dienstleistung können weitere Daten notwendig sein, welche ebenfalls als Pflichtfelder gekennzeichnet sind.
Außerdem besteht die Möglichkeit freiwillig weitere Daten anzugeben, zum Beispiel die Telefonnummer zur besseren Erreichbarkeit bei Rückfragen. (Artikel 6 Absatz 1 lit. a) DSGVO)

Datensicherheit
Um Ihre Daten vor unerwünschten Zugriffen möglichst umfassend zu schützen, treffen alle Beteiligten technische und organisatorische Maßnahmen. Wir setzen auf unseren Seiten ein Verschlüsselungsverfahren ein.

Datenübermittlung an Dritte
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur in den gesetzlich erforderlichen bzw. zulässigen Fällen an Dritte, die zwingend am Verwaltungsverfahren beteiligt sind. (§25 Absatz 1 BDSG)

Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Wir speichern die vorgenannten Daten (nach Absenden des Antrags) mindestens zur Durchführung des beantragten Verwaltungsverfahrens und den geltenden Aufbewahrungsfristen von grundsätzlich 2 Jahren. Je nach Dienstleistung werden die Daten darüber hinaus für die Gültigkeit der ausgestellten Ausweise, Ausnahmegenehmigungen oder Sondergenehmigungen und den geltenden Aufbewahrungsfristen verlängert. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht.
Ausnahmen hiervon sind Unterlagen die der besonderen Kategorie personenbezogener Daten gehören (hier: Gesundheitsdaten), diese werden ausschließlich zur Einsichtnahme benötigt und werden nach Abschluss des Verwaltungsverfahren (hier: Ausstellung Parkausweis) gelöscht.

Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Artikel 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt (z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden).
Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Artikel 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt, und in den Fällen des Artikel 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Werden Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. e (Datenverarbeitung zur behördlichen Aufgabenerfüllung bzw. zum Schutz des öffentlichen Interesses), steht der betroffenen Person das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie haben darüber hinaus gem. Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.

Datenschutzbeauftragter
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

datenschutz nord GmbH
www.datenschutz-nord-gruppe.de
office@datenschutz-nord.de
Telefon: 0421 69 66 32 0