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Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung wegen Plakatierungsarbeiten

Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung für Plakatierungsfirmen, die in der Nähe ihrer „Arbeitsstätte“ ihr Auto abstellen müssen. Bitte teilen Sie uns den Grund für die Plakatierung mit.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
  • Gewerbeschein

Gebührenhöhe

Gültigkeitsdauer / ArtGebühr in €zusätzliche Gebühr
Sondernutzung
Fußgängerzone
1 - 2 Tage11,5017,00
3 – 14 Tage17,0023,00
1 Monat30,0035,50
6 Monate58,50164,50
1 Jahr88,50294,50
2 Jahre149,50587,50
3 Jahre207,00882,00
  
Kennzeichenänderung11,50
Verlust der AG bzw. deren Karte11,50

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags

Benötigen Sie für mehrere Ihrer Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld „Kfz-Kennzeichen pro AG“ ein.
Für jedes weitere gleichartige Fahrzeug berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 20 % der Grundgebühr, sofern es am selben Tag mit beantragt wird. Später nachgereichte Anträge fallen nicht darunter.

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail, per Post übermitteln oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.

Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer