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Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für besondere Gruppen

Eine Parkerleichterung für besondere Gruppen wird für nachstehend aufgeführte Personengruppen erteilt:

- Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;

- Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;

- Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

- Schwerbehinderte Menschen, die dem oben genannten Personenkreis nach versorgungsärztlicher Feststellung gleichgestellt sind.

Eine Parkerleichterung für besondere Gruppen kann nur dann erteilt werden, wenn Sie dieses durch eine positiv erteilte Bescheinigung für besondere Gruppen vom Amt für Versorgung und Inklusion Bremen nachweisen können.

Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt Sie zum Beispiel zum kostenlosen Parken an Parkscheinautomaten und an Parkuhren, zum Parken im eingeschränkten Haltverbot bis zu 3 Stunden oder zum Parken in Bewohnerparkgebieten bis zu 3 Stunden, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf nicht überschritten werden.

Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.

Diese Parkerleichterungen gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick

Bei Neuantrag und Verlängerung:

  • Bescheinigung für besondere Gruppen (zu beantragen beim Amt für Versorgung und Inklusion Bremen, Doventorscontrescarpe 172 D, 28195 Bremen)
  • ggf. Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht

Gebührenhöhe

Diese Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.

Online-Antragsformular

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.

Gesetzlicher Vertreter:

Wenn Sie für Ihr Kind oder für eine von Ihnen betreute Personen den Antrag ausfüllen, muss der Datenbereich zu dem gesetzlichen Vertreter ausgefüllt werden. Es muss eine Vorsorgevollmacht oder ein Betreuerausweis vorgelegt werden.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne als PDF-Datei an unser E-Mail-Adresse Buergerbuero@ASV.Bremen.de senden. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.

Unsere Adresse:
Amt für Straßen und Verkehr, Referat 32 - Bürgerbüro, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen

Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 4 Wochen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns. Falls Sie eine Fristverlängerung benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer