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Erteilung einer Arbeitsstellengenehmigung

Das Amt für Straßen und Verkehr erteilt Arbeitsstellengenehmigungen im sogenannten Vorbehaltsstraßennetz der Stadtgemeinde Bremen.

Zum Vorbehaltsnetz gehören:

Die Polizei Bremen erteilt Genehmigungen für:

  • alle Arbeitsstellen in allen anderen Straßen (sog. untergeordnetes Straßennetz)
  • Arbeitsstellen im Vorbehaltsnetz, sofern die Fahrbahn nicht betroffen ist (z. B. ausschließlich Geh- und/oder Radweg auf einer Hauptstraße betroffen.)

Das zuständige Polizeirevier finden Sie hier.

Beachten Sie bitte: Wenn ein Container auf dem Geh- und/oder Radweg aufgestellt werden soll, handelt es sich um eine Sondernutzung. Die Anträge auf Sondernutzung sind generell an das Ordnungsamt zu richten.

Anträge auf Sicherung von Arbeitsstellen sind bei der Baustellenkoordination (Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau - Referat 51) zu stellen. Das Antragsformular finden Sie unter "Anträge".

Die Vorlaufzeiten für die zeitliche und inhaltliche Prüfung des Antrags belaufen sich auf mindestens:

  • grundsätzlich 2 Wochen
  • 3 Wochen bei Umleitungsmaßnahmen
  • 6 Wochen bei Änderungen an Lichtsignalanlagen.

Zur Prüfung des Antrags sind

  • ein vollständig ausgefüllter Antrag sowie
  • genehmigungsfähige Verkehrszeichenpläne/Regelpläne und

einzureichen.

Die Baustellenkoordination prüft, ob und inwieweit Arbeitsstellen mit Vollsperrungen der Straße mit dem Jahresarbeitsprogramm zu vereinbaren sind. Derartige Anträge sind rechtzeitig im Voraus zu stellen.

Bei bereits erteilten Dauer- oder Jahresgenehmigungen ist die Aufnahme von Arbeiten mindestens 3 Werktage vor Beginn bei der Baustellenkoordination anzuzeigen.

Änderungen gegenüber der angeordneten Sicherung beantragen Sie bitte mithilfe des Änderungsantrags, siehe unter "Anträge".

Weitere Hinweise:

  • Für den allgemeinen Arbeitsschutz, insbesondere Bauarbeiterschutz sowie für die Vorankündigung von Baustellen > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte, oder > 500 Personentage ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen zuständig.
  • Für Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes zuständig.
  • Bitte beachten Sie, dass die Straßenverkehrsbehörden in der Stadtgemeinde Bremen ab dem 01.07.2022 nach den "Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" - Ausgabe 2021 (RSA 21) arbeiten und Arbeitsstellen entsprechend diesem technischen Standard zu beantragen und einzurichten sind. Ab diesem Tag verwenden Sie bitte nur noch die aktualisierten Antragsformulare. Anträge, die mittels der bisherigen Vordrucke beantragt werden, werden nicht mehr bearbeitet. Bereits laufende Arbeitsstellen können auch über den 01.07.2022 hinaus bis zum Abschluss der Arbeiten nach der alten RSA 95 weitergeführt werden und müssen nicht den neuen Standards angepasst werden. Auch bei Änderungsanträgen zu den am 01.07.2022 bereits bestehenden Baustellen muss also die RSA 21 nicht berücksichtigt werden.
  • Bei Arbeitsstellen im Einflussbereich von Lichtsignalanlagen (Radius 50 Meter inkl. Nebenanlagen) oder bei Einsatz transportabler Lichtsignalanlagen hat der Antragsteller sich vorab mit dem ASV, Referat 31, abzustimmen teamlsa@asv.bremen.de. Sofern durch das ASV, Referat 31, eine lichtsignaltechnische Betroffenheit festgestellt wird, ist dem Antrag zusätzlich die Anlage LSA vollständig ausgefüllt beizufügen. Bei Einsatz von transportablen Lichtsignalanlagen ist die Anlage LSA grundsätzlich vollständig ausgefüllt beizufügen. Die Zustimmung des ASV, Referat 31, ist dem Antrag beizufügen.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick

  • Verkehrszeichenpläne, der Örtlichkeit entsprechend im Maßstab 1:500 oder - sofern für Örtlichkeit ausreichend - Regelpläne
  • Ab 01.07.2022: Nachweis des verantwortlichen Bauleiters über die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS)

Gebührenhöhe

BeschreibungGebühr in €
Arbeitsstellen außerhalb des Vorbehaltsstraßennetzes mit erheblichen Beeinträchtigungen für den Kraftfahrzeugverkehr
(i. d. R. mit Umleitungen und/oder Regelungen von Lichtsignalanlagen); auch innerhalb des Vorbehaltsstraßennetzes, soweit sie nicht den nachstehenden Gebühren zuzuordnen sind.
88,50
Arbeitsstellen innerhalb oder außerhalb des Vorbehaltsstraßennetzes mit erheblichen Beeinträchtigungen
(i. d. R. mit Umleitungen und/oder Regelungen von Lichtsignalanlagen)
117,00
Arbeitsstellen im Vorbehaltsstraßennetz mit erheblichen Beeinträchtigungen und besonders hohem Verwaltungsaufwand (i. d. R. mit Umleitungen und/oder Regelungen von Lichtsignalanlagen)207,00
Erneute Anordnungen bei sich ändernden Arbeitsstellenverhältnissen50%

Anträge / Formulare

Zuständigkeit

Sie finden die/den richtigen Ansprechpartner(in) für Fragen zum Antrag auf Arbeitsstellensicherung für den betroffenen Stadtteil in der nachfolgenden Übersicht:

Blockland
Frau Bohn
Tel.: +49 421 361 - 66 49

Blumenthal und B74
Herr Prasske
Tel.: +49 421 361 - 2 15 71

Borgfeld
N.N.
Tel.: +49 421 361 - 1 69 25

Burglesum
Herr Wurche
Tel.: +49 421 361 - 1 07 41

Findorff
Frau Bohn
Tel.: +49 421 361 - 66 49

Gröpelingen/Oslebshausen
Herr Schlemmer
Tel.: +49 421 361 - 1 72 62

Hemelingen
Frau Dove
Tel.: +49 421 361 - 1 46 82

Horn-Lehe
N.N.
Tel.: +49 421 361 - 1 69 25

Huchting
Herr Eslikizi
Tel.: +49 421 361 - 2 13 08

Mitte
Frau Knorrscheidt
Tel.: +49 421 361 - 93 98
Herr Winter
Tel.: +49 421 361 - 2 13 06

Neustadt
Herr Thiel
Tel.: +49 421 361 - 2 13 09

Oberneuland
Frau Bogus
Tel.: +49 421 361 - 1 05 53

Obervieland
Frau Rauschenberger
Tel.: +49 421 361 - 1 08 37

Osterholz
Frau Wienert
Tel.: +49 421 361 - 69 43

Östliche Vorstadt
Herr Ostermann
Tel.: +49 421 361 - 1 46 23

Schwachhausen
Frau Schröder
Tel.: +49 421 361 - 2 13 07

Seehausen
Herr Thiel
Tel.: +49 421 361 - 2 13 09

Strom
Herr Thiel
Tel.: +49 421 361 - 2 13 09

Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven
Frau Rühaak
Tel.: +49 421 361 - 8 92 46

Vahr
Frau Bogus
Tel.: +49 421 361 - 1 05 53

Vegesack
Herr Prasske
Tel.: +49 421 361 - 2 15 71

Walle
Herr Schlemmer
Tel.: +49 421 361 - 1 72 62

Woltmershausen
Frau Rauschenberger
Tel.: +49 421 361 - 1 08 37