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Informationen und Voraussetzungen zum Bewohnerparken - Gewerbe

Antragsberechtigte sind Gewerbetreibende, Freiberufler:innen, Institutionen und Vereine, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben. (Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete.)

Halter:in oder Nutzungsberechtigte/r für das beantragte Fahrzeug muss das Gewerbe, der Freiberufler:in, die Institution oder der Verein sein.

Wenn Sie mehrere Fahrzeuge in Benutzung haben, können die Kennzeichen zwar aufgenommen werden, die Ausnahmegenehmigung gilt jedoch nur für ein Fahrzeug zurzeit.

Bei der Verwendung eines Leihfahrzeuges wenden Sie sich bitte an uns. Gegebenenfalls benötigen wir hier eine Vertragskopie. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Besonderheiten

Pro Gewerbetreibende (sowie Freiberufler:innen, Institutionen, Behörden, Vereine u.ä.) wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Zusätzlich können weitere Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge im Einzelfall gewährt werden.
Dies ist möglich für Fahrzeuge, die dringend notwendig für den Betrieb sind.

Voraussetzung hierfür ist, dass das Parken der Fahrzeuge im Bewohnerparkgebiet regelmäßig und durchgehend für die Aufrechterhaltung des Betriebs dringend notwendig ist (z.B. für Transport von Werkzeug und Material). Das Fahrzeug muss grundsätzlich auf das Gewerbe bzw. den Inhaber zugelassen sein und grundsätzlich eine Firmenbeschriftung aufweisen (keine Magnetbeschriftung). Es erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das ASV, Fotodokumentation des Fahrzeugs bei Antragstellung ist erforderlich. Voraussetzung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende ist, dass die Firma über keine Stellplätze oder Garagen verfügt.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick

Bei Neuantrag und Verlängerung:

  • bei Gewerbebetrieben: keine Unterlagen erforderlich, wenn das Gewerbe im Gewerberegister der Stadtgemeinde Bremen registriert ist. Ansonsten bitte einen aktuellen Nachweis in Kopie beifügen, dass das Gewerbe im Bewohnerparkgebiet ansässig ist
  • bei Freiberufler:innen, Institution und Vereinen ist ein aktueller Nachweis über die Arbeitsräume / Büroräume als Kopie vorzulegen (zum Beispiel in Form einer aktuellen Bestätigung vom Vermieter:in, eines aktuellen Handelsregisterauszuges, eines aktuellen Mietvertrages, einer aktuellen Stromrechnung oder einer aktuellen Telefonrechnung)
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)

Für die Antragsbearbeitung nicht benötigte Angaben können geschwärzt werden. Eingereichte Kopien werden nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.

Bei Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung:

  • original Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument)
  • original grüne Bewohnerkarte
  • Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)

Bitte reichen Sie die original Dokumente und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I von neuem Fahrzeug per Post ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Die Bearbeitungszeit beträgt bei einer Kennzeichenänderung ab Eingang der Unterlagen 1-2 Tage. Falls Sie einen Termin vor Ort wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

Gebührenhöhe

Gültigkeitsdauer / ArtGebühr in €
Jahresgenehmigung für Gewerbetreibende88,50
Jahresgenehmigung für gemeinnützige Vereine75,00
Kennzeichenänderung11,50
Verlust der AG bzw. deren Karte11,50

Online-Antragsformular

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne als PDF-Datei an unser E-Mail-Adresse Buergerbuero@ASV.Bremen.de senden. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.

Unsere Anschrift:
Amt für Straßen und Verkehr, Referat 32 - Bürgerbüro, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen

Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns. Falls Sie eine Fristverlängerung benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Kontakt

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurde? Vielleicht können diese auf unserer Seite häufige Fragen zum Bewohnerparken geklärt werden. Sonst wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer

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