Antragsberechtigte sind Gewerbetreibende, Freiberufler:innen, Institutionen und Vereine, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben. (Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete.)
Halter:in oder Nutzungsberechtigte/r für das beantragte Fahrzeug muss das Gewerbe, der Freiberufler:in, die Institution oder der Verein sein.
Wenn Sie mehrere Fahrzeuge in Benutzung haben, können die Kennzeichen zwar aufgenommen werden, die Ausnahmegenehmigung gilt jedoch nur für ein Fahrzeug zurzeit.
Bei der Verwendung eines Leihfahrzeuges wenden Sie sich bitte an uns. Gegebenenfalls benötigen wir hier eine Vertragskopie. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Pro Gewerbetreibende (sowie Freiberufler:innen, Institutionen, Behörden, Vereine u.ä.) wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Zusätzlich können weitere Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge im Einzelfall gewährt werden.
Dies ist möglich für Fahrzeuge, die dringend notwendig für den Betrieb sind.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Parken der Fahrzeuge im Bewohnerparkgebiet regelmäßig und durchgehend für die Aufrechterhaltung des Betriebs dringend notwendig ist (z.B. für Transport von Werkzeug und Material). Das Fahrzeug muss grundsätzlich auf das Gewerbe bzw. den Inhaber zugelassen sein und grundsätzlich eine Firmenbeschriftung aufweisen (keine Magnetbeschriftung). Es erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das ASV, Fotodokumentation des Fahrzeugs bei Antragstellung ist erforderlich. Voraussetzung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende ist, dass die Firma über keine Stellplätze oder Garagen verfügt.
Bei Neuantrag und Verlängerung:
Für die Antragsbearbeitung nicht benötigte Angaben können geschwärzt werden. Eingereichte Kopien werden nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.
Bei Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung:
Bitte reichen Sie die original Dokumente und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I von neuem Fahrzeug per Post ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Die Bearbeitungszeit beträgt bei einer Kennzeichenänderung ab Eingang der Unterlagen 1-2 Tage. Falls Sie einen Termin vor Ort wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
| Gültigkeitsdauer / Art | Gebühr in € |
|---|---|
| Jahresgenehmigung für Gewerbetreibende | 88,50 |
| Jahresgenehmigung für gemeinnützige Vereine | 75,00 |
| Kennzeichenänderung | 11,50 |
| Verlust der AG bzw. deren Karte | 11,50 |
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne als PDF-Datei an unser E-Mail-Adresse Buergerbuero@ASV.Bremen.de senden. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.
Unsere Anschrift:
Amt für Straßen und Verkehr, Referat 32 - Bürgerbüro, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns. Falls Sie eine Fristverlängerung benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurde? Vielleicht können diese auf unserer Seite häufige Fragen zum Bewohnerparken geklärt werden. Sonst wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro: