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Informationen zur Regionalen Handwerker-Parkgenehmigung

Für die Region Bremen können sich Handwerksbetriebe, die in verschiedenen Städten und Gemeinden tätig sind, eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Region ausstellen lassen.

Geltungsbereich

Die regionale Handwerker-Parkgenehmigung gilt in folgenden Städten, Gemeinden und Samtgemeinden der Region Bremen, die Mitglied im Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen e.V. sind:

Achim, Bassum, Berne, Bremen, Bruchhausen-Vilsen, Delmenhorst, Dötlingen, Ganderkesee, Grasberg, Hambergen, Harpstedt, Lemwerder, Lilienthal, Osterholz-Scharmbeck, Ottersberg, Oyten, Ritterhude, Schwanewede, Stuhr, Syke, Thedinghausen, Twistringen, Verden, Weyhe, Wildeshausen und Worpswede.

Weitere Informationen, Voraussetzungen und Gebühren zu dieser Ausnahmegenehmigung finden Sie auf der Homepage des Kommunalverbundes Niedersachsen / Bremen e.V.

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags

Wenn Sie für jedes Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung benötigen, so füllen Sie bitte für jedes Fahrzeug ein Antragsformular aus.

Benötigen Sie jedoch eine übertragbare Ausnahmegenehmigung für bis zu 6 Kennzeichen, so tragen Sie bitte alle Kennzeichen in ein Antragsformular ein.

Bitte füllen Sie das Antragsformular (pdf, 274.4 KB) aus.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail übermitteln. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem online gestellten Antrag zuzuordnen sind.

Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer