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Informationen und Voraussetzungen zu Bewohnerparken - Besucher:in

Als Bewohner:in eines Bewohnerparkgebietes können Sie für Ihre Gäste Besucherkarten erwerben (Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete).

Es gibt Besuchertageskarten, die nur im Zehnerblock erhältlich sind oder Besucherwochenkarten, die einzeln abgegeben werden.

Bitte beachten Sie:
Besuchertageskarten oder Besucherwochenkarten werden nur an Bewohner:innen abgegeben. Gewerbetreibende, Freiberufler:innen, Institutionen und Vereine können keine Besuchertageskarten oder Besucherwochenkarten beantragen.

Es können maximal 2 Besucherblöcke (je 10 Besuchertageskarten) oder 4 Besucherwochenkarten oder 1 Besucherblock und 2 Besucherwochenkarten im Monat erworben werden.

Die Besuchertageskarten / Besucherwochenkarten dürfen nicht weiterverkauft und auch nicht an Gewerbetreibende, Freiberufler:innen, Institutionen, Vereine oder deren Mitarbeiter:innen weitergegeben werden.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick

Bei Neuantrag und Verlängerung:

  • bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre: Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung

Für die Antragsbearbeitung nicht benötigte Angaben können geschwärzt werden. Die eingereichte Kopie wird nach Erteilung der Besuchertageskarten/Wochenkarten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.

Gebührenhöhe

Art / GültigkeitsdauerGebühr in €
Besucherblock (10 Karten / 1 Karte = 1 Kalendertag gültig)25,00
Besucherwochenkarte15,00

Online-Antragsformular

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.

Hier finden Sie eine Wegweisung zum Online-Formular (pdf, 354.6 KB).

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne als PDF-Datei an unser E-Mail-Adresse Buergerbuero@ASV.Bremen.de senden. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.

Unsere Anschrift:
Amt für Straßen und Verkehr, Referat 32 - Bürgerbüro, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen

Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns. Falls Sie eine Fristverlängerung benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurde? Vielleicht können diese auf unserer Seite häufige Fragen zum Bewohnerparken geklärt werden. Sonst wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer