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Das Stadtteilbudget bietet Handlungsspielraum für die Bremer Beiräte: Eine Bilanz nach fünf Jahren

Von: M. Müller, Referat 01 - Technische Koordination, Januar 2022

2016 wurde das Stadtteilbudget in Bremen eingeführt: Den insgesamt 22 Beiräten stehen seitdem jährlich 1 Million Euro für disponible, das heißt nicht zwingend aus Verkehrssicherungsgründen erforderliche Maßnahmen für den Ausbau oder die Umgestaltung von öffentlichen Wegen sowie Plätzen, Grün- und Parkanlagen zur Verfügung, sofern diese einen Stadtteilbezug aufweisen.
Verteilt wird das Geld über ein System, das für jeden Beirat einen Sockelbeitrag von 5.000 € vorsieht. Die übrigen 890.000 € werden abhängig von der jeweiligen Einwohnerzahl aufgeteilt. Der zu den Beiräten angehörige prozentuale Einwohneranteil an der bremischen Gesamtbevölkerung wird alle zwei Jahre ermittelt.

Meine Aufgaben auf Seiten des ASV in Sachen Stadtteilbudget sind abwechslungsreich, da ich eine Schnittstellenposition innehabe. Ich verwalte und controlle die jeweiligen Budgetanteile für die Beiräte und bin beratender Ansprechpartner, insbesondere für die Ortsämter. Zum Controlling gehören unter anderem die regelmäßige Berichterstattung an SKUMS zum Budgetstand für das Quartalscontrolling des Sondervermögen Infrastruktur aber auch die regelmäßige Übersendung von Listen zum Bearbeitungsstand der beantragten Maßnahmen sowie zum Budgetstand für jeden einzelnen Beirat. Zudem tausche ich mich regelmäßig mit meinen Kolleg:innen aus den Fachabteilungen aus, um zu prüfen, inwiefern gewünschte Maßnahmen im Rahmen des Stadtteilbudgets realisiert werden können. Auch mit dem Umweltbetrieb Bremen (UBB) stehe ich in Kontakt, da manche Wünsche wie beispielsweise Parkbänke in Grünanlagen als Verbesserung für Fußverkehr nur gemeinschaftlich umgesetzt werden können. Wichtig ist, dass Ausgaben aus dem Stadtteilbudget einen verkehrstechnischen Bezug haben müssen.
Gängige Beispiele für damit vom ASV umgesetzte Projekte sind Piktogramme, bauliche Querungshilfen für Fußgänger:innen, die Implementierung von Fahrradabstellmöglichkeiten oder die Erneuerung der so genannten Nebenanlagen (Fuß- und Radwege neben der Fahrbahn).

Die Erfahrungen aus den vergangenen fünf Jahren haben gezeigt, dass der anfänglich konzipierte Verfahrensablauf für das Stadtteilbudget recht umständlich in der Anwendung ist. So sah das formale Prozedere vor, dass als Grundlage für alle weiteren Schritte ein Prüfbeschluss des Beirats an den Beiräteservice der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) gerichtet wird. SKUMS leitet diesen an uns weiter. Meine Aufgabe ist es dann, die Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung beziehungsweise anderer Dienststellen wie zum Beispiel UBB inklusive Kostenschätzung einzuholen und einen Antwortentwurf zu formulieren. Diese wird nach interner Freigabe durch die Amtsleitung sowie nach Freigabe durch den Beiräteservice von mir über das Ortsamt an den Beirat versendet. Sofern der Beirat die Umsetzung zu diesen Bedingungen wünscht, ist ein erneuter Beschluss erforderlich.

Mittlerweile hat sich dank einiger persönlicher Gespräche mit den Ortsämtern und einer Vielzahl von gelungenen Umsetzungen ein oftmals kürzerer Dienstweg über die direkte Zusendung von Umsetzungsbeschlüssen etabliert. Das Stadtteilbudget hatte in den Jahren 2016 und 2017 zunächst einen schweren Start. Alle Beteiligten mussten sich an das neue Verfahren aber auch die neuen Entscheidungsmöglichkeiten gewöhnen. Auch gab es aus verschiedenen Gründen einige Vorbehalte. Durch die zum Teil enge Zusammenarbeit mit den Ortsämtern ist das Vertrauen auf beiden Seiten gewachsen und wir konnten inzwischen vieles in den jeweiligen Beiratsbereichen umsetzen.
Mir machen jedenfalls die mit dem Stadtteilbudget verbundenen, abwechslungsreichen Aufgaben bislang viel Spaß und ich bin stolz darauf, an diesem sich zum Erfolg entwickelten Modell mitwirken zu können.