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Herr Kittlaus, Abteilung 3 - Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten

Herr Kittlaus, Abteilung 3 - Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten

„Niemals geht man so ganz“ ist der Titel eines bekannten Liedes von Trude Herr. Auf Ihre Zeit im ASV trifft das auch zu, oder? Schließlich treten Sie zum Juli 2022 ihren Ruhestand zum zweiten Mal an. Wie kam es dazu?
Kann man so sagen, denn ursprünglich war ich bereits mit einem Jahr Verspätung im März 2016 in Rente gegangen. Allerdings wurde ich zwei Jahre später während meines Besuchs des damaligen ASV-Sommerfests gefragt, ob ich mir einen Wiedereinstieg auf Stundenbasis vorstellen könne. Und das konnte ich. Das Ganze war verknüpft mit dem Projekt „Tempo 30 vor Kindergärten und Schulen“, für das ich bereits im Jahr 2015 grundlegende Recherchen durchgeführt hatte. Seit meiner Rückkehr ins ASV vor vier Jahren habe ich dann daran mitgewirkt, sämtliche damit einhergehenden Verkehrsanordnungen zu verfassen. Nun ist dieses Projekt so gut wie abgeschlossen, so dass ich mich ruhigen Gewissens erneut und diesmal endgültig in den Ruhestand begeben kann.

Seit wann sind Sie denn im ASV tätig und mit welchen Aufgaben waren Sie betraut?
Ab 1992/93 war ich zunächst Stadtteilsachbearbeiter für Findorff, Walle und Gröpelingen, bin dann aber ziemlich schnell mit einer umfassenden Projektarbeit in Sachen Radverkehr betraut worden. Mein damaliger Abteilungsleiter wollte als bundesweiter Vorreiter Einbahnstraßen im Bremer Stadtgebiet als zusammenhängendes Netz in Gegenrichtung für den Radverkehr freigeben. Dies habe ich dann ab dem Frühsommer 1993 umgesetzt. Durch begleitende Evaluationen und Auswertungen hat sich gezeigt, dass diese Maßnahme durch gegenseitige Rücksichtnahme derart gut klappt, dass sich die Unfallstatistik in Bezug auf Nebenstraßen mit Beteiligung von Pkw und Radfahrenden um zwei Drittel reduziert hat.

Seit Anfang der 90er Jahre waren Sie also durchgängig im Kollegium des ASV?
Nein, es gab tatsächlich eine mehrjährige Unterbrechung. 2001 wechselte ich zum Ortsamt Schwachhausen / Vahr als stellvertretender Ortsamtsleiter; dies war damals aus familiären Gründen ein vernünftiger Schritt. 2012 bin ich dann allerdings ins ASV zurückgekehrt, wieder in Abteilung 3. Hier wurde ich direkt nach dem Wiedereinstieg mit dem umfangreichen Projekt „Radwege-CheckUp 2010“ beauftragt. Hierbei ging es um die Rechtfertigung der Benutzungspflicht von Radwegen durch Schilder. Bei den Einrichtungsradwegen habe ich die bereits laufenden Arbeiten zu Ende geführt, die Beidrichtungsradwege wurden komplett von mir geprüft und umgesetzt. Glücklicherweise konnte ich hier auf die Erfahrung meiner Kollegin Frau Bohn aufbauen.

Und wie war Ihr Weg ins Amt beziehungsweise: welche weiteren Stationen kennzeichnen Ihren beruflichen Werdegang?
Aufgewachsen bin ich in Bremen und habe hier 1971 mein Abitur gemacht. Im Anschluss habe ich durch einen Studentenjob, bei dem ich Kleidungsstücke durch das Stadtgebiet transportiert habe, das Straßennetz gut kennengelernt. Meine Ausbildung zum Verwaltungsinspektor habe ich allerdings in Berlin-Charlottenburg absolviert. Danach bin ich über Anstellungen von zunächst bei der Stadt Wedel (Holstein), dann bei der Gemeinde Ritterhude schlussendlich im Jahr 1992 zur Straßenverkehrsbehörde gestoßen, die damals noch im Stadtamt verortet war. 1997 sind wir dann zum damaligen Amt für Straßen- und Brückenbau umgezogen, welches daraufhin in Amt für Straßen und Verkehr umbenannt wurde.

Was hat Ihnen abschließend besonders Spaß an der Arbeit gemacht und was weniger?
Generell herrscht ein sehr gutes Arbeitsklima in unserer Abteilung und ich persönlich finde, dass die Straßenverkehrsordnung ein spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet darstellt. Als passionierter Fahrradnutzer erachte ich in der Retrospektive insbesondere die bereits erwähnte Freigabe der Einbahnstraßen in Gegenrichtung als eine schöne und gelungene Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs.
Nicht so gut gefallen hat mir allerding die räumliche Versetzung der Ortseingangsschilder und die vermehrte Aufstellung von Ortsausgangsschilder im Stadtgebiet. Dies ist per Gesetz abhängig von der jeweiligen erschließenden Bebauung und macht meines Erachtens für Flächenländer Sinn, nicht aber für Stadtstaaten wie Bremen.

Danke Herr Kittlaus für die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit;
genießen Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand!