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Farbe und Schilder – Straßenverkehrsregelungen für den Radverkehr

Von: C. Schmidt, Abteilung 3, Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten, April 2023

Noch vor einigen Jahren habe ich nicht ahnen können, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) mein täglicher Begleiter im Arbeitsalltag sein würde – nun schlage ich dort fast täglich nach. Seit etwas mehr als einem Jahr bin ich in der Abteilung „Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten“ und noch genauer im Referat 30 „Straßenverkehrsregelungen“ im ASV tätig. Hier bin ich als Projektsachbearbeiter vorrangig für übergeordnete Radverkehrsprojekte zuständig – auch wenn ich parallel noch die letzten „Ausläufer“ der Umsetzung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen bearbeite.

Meine Aufgaben in den Radverkehrsprojekten beginnen immer zu unterschiedlichen Zeitpunkten, manchmal, wenn diese vom Ressort für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur weiteren Detailplanung an meine Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 2 „Entwurf und Neubau von Straßen“ übergeben werden, manchmal erst mitten im Projekt. Meine Aufgabe ist die straßenverkehrsbehördliche Anordnung. Das heißt, dass am Ende die Schilder und Markierungen immer der StVO, der VwV (Verwaltungsvorschrift) zur StVO und verschiedensten Richtlinien entsprechen müssen. Dazu prüfe ich die aktuellen Gegebenheiten vor Ort, bringe diese mit den zu erzielenden Änderungen und den Vorgaben der StVO in Einklang und schlage dann Lösungsansätze vor, wie beispielsweise einen Schutzstreifen für Radfahrende oder eine Fahrradstraße – je nachdem, was sich am besten angesichts der örtlichen Rahmenbedingungen eignet und gemäß StVO umsetzen lässt. Oberste Priorität bei sämtlichen Überlegungen hat dabei die „Vision Zero“: keine zu Tode gekommenen oder schwer verletzten Personen im Straßenverkehr – dies ist oberstes Ziel, vor allen anderen Zielen wie etwa der Leichtigkeit des Verkehrs.

Vereinfacht gesagt beinhaltet eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung nötige Markierungen sowie Verkehrszeichen, sodass man sagen kann, dass ich für Farbe (Weiß und Gelb) und Schilder zuständig bin. Ohne eine solche Anordnung sollte allerdings kein Baustart erfolgen, daher muss sie bereits vorher vorliegen. Zwingend für eine Anordnung ist, im Voraus alle relevanten Stellen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens gehört zu haben und Bedenken oder neue Sachverhalte in die Entscheidung mit einzubeziehen. Das kann auch bedeuten, dass ein Projekt nicht wie geplant stattfinden kann. Der Aufwand ist daher auf alle nötigen Arbeitsschritte gesehen sehr hoch. Bei größeren Projekten können Planungsarbeiten gegebenenfalls bereits Jahre vor Baubeginn starten.

Ein Beispiel für eine solch frühzeitige Vorbereitungsarbeit ist die geplante Unterführung am Osterdeich im Zuge der Radpremiumroute D.15 und die Frage, wo diese hinter der Karl-Carstens-Brücke zum Osterdeich hochgeführt werden kann, oder ob sie das überhaupt soll. Daher sind Begutachtungen vor Ort ein wesentlicher Teil meiner Arbeit, da Verkehrseinflüsse nicht vom Schreibtisch aus beobachtet werden können. Nur so kann man einen tatsächlichen Eindruck von der jeweiligen Verkehrsfrequenz und baulichen Gegebenheiten gewinnen. Doch nicht nur im Zuge von Vorplanungen, sondern auch nach Ende von Baumaßnahmen machen solche Termine Sinn, um zu überprüfen, ob alles wie angeordnet umgesetzt wurde.

Dank solcher Außeneinsätze bleibt mein Arbeitsalltag spannend und abwechslungsreich. Und der Fokus auf das Verkehrsmittel Fahrrad kommt mir zusätzlich zupass, hier tut sich nämlich Einiges im Zuge der Verkehrswende. So werden beispielsweise Schutzstreifen für Radfahrende anders bewertet als früher oder es gibt neue Empfehlungen für die Einrichtung von Fahrradanlagen. Der tolle, jederzeit hilfsbereite Austausch, auch abteilungs- und ressortübergreifend, mit den Kolleg:innen ist zudem unglaublich spannend und bereichernd.