Eine Allgemeine Parkerleichterung wird dann ausgestellt, wenn im Schwerbehindertenausweis beziehungsweise im Bescheid des Amtes für Versorgung und Inklusion Bremen die Merkmale „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) eingetragen wurden oder beidseitige Amelie oder Phokomelie.
Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt Sie zum Beispiel zum Parken auf den entsprechend ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, zum kostenlosen Parken an Parkscheinautomaten und an Parkuhren, zum Parken im eingeschränkten Haltverbot bis zu 3 Stunden oder zum Parken in Bewohnerparkgebieten bis zu 3 Stunden, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf nicht überschritten werden.
Diese Ausnahmegenehmigung ist europaweit gültig; genauere Hinweise darüber erhalten Sie hier (pdf, 504.2 KB).
Bei Neuantrag und Verlängerung:
Das Passfoto kann nicht in digitaler Form eingereicht werden. Bitte senden Sie uns das Passfoto und ggf. die Unterlagen (falls nicht digital übermittelt) per Post zu oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Auf der Rückseite des Passfotos notieren Sie bitte den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum und senden alles zusammen an folgende Adresse: Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen.
Diese Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.
Gesetzlicher Vertreter:
Wenn Sie für Ihr Kind oder für eine von Ihnen betreute Personen den Antrag ausfüllen, muss der Datenbereich zu dem gesetzlichen Vertreter ausgefüllt werden. Es muss eine Vorsorgevollmacht oder ein Betreuerausweis vorgelegt werden.
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 4 Wochen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns. Falls Sie eine Fristverlängerung benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro: