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Häufige Fragen: Bewohnerparken

Verkehrsschild Bewohnerparken

Erwerbe ich mit einer Parkberechtigung ein Anrecht auf einen Parkplatz?
Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz; Sie erhalten die Berechtigung in einem bestimmten Bewohnerparkgebiet Ihr Auto abzustellen.

Besucherkarten / Wochenkarten?
Besucherkarten werden nur an Bewohner:innen der entsprechenden Parkgebiete ausgegeben. Sie müssen nicht Halter:in eines Fahrzeugs sein, um Besucherkarten oder Wochenkarten zu erhalten.

Ablaufdatum einer Besucherkarte?
Nach Ausfüllen der Besucherkarte beachten Sie bitte die Gültigkeitsdauer einer Besucherkarte.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Verwarnung erhalten habe?
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Bremen - Bußgeldstelle.

Was tue ich bei einem Fahrzeugwechsel?
Wir benötigen die alte Sonderparkberechtigung / Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und die grüne Karte im Original zurück. Reichen Sie bitte auch eine Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) ein. Ein Kennzeichenwechsel verursacht eine Gebühr in Höhe von 11,50 €.

Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Leihwagen / Ersatzwagen benötige?
Die günstigste Möglichkeit ist, wenn Sie Besucherkarten oder eine Besucherwochenkarte in Anspruch nehmen.

Parken an E-Ladesäulen im Bewohnerparkgebiet
Parken an E-Ladesäulen wird im gesamten Stadtgebiet gleich behandelt: Es fällt keine Parkgebühr an. Dies gilt tagsüber (8-18 Uhr) während des Ladevorgangs, je nach Beschilderung für maximal 3 oder 4 Stunden, sowie abends und über Nacht auch ohne Laden (18-8 Uhr).
Das heißt, es ist unabhängig davon, ob es sich um parkraumbewirtschaftete Gebiete oder Bewohnerparkgebiete handelt.

Als Angehörige möchten Sie eine pflegebedürftige Person betreuen - was ist zu tun?
Durch einen Nachweis über die Pflegestufe (Krankenkasse) können wir eine Jahresgenehmigung ausstellen.

Meine Parkberechtigung läuft demnächst ab. Wann muss sie wo beantragt werden?
Bitte stellen Sie ungefähr 2 - 3 Wochen vor Ablauf Ihrer Parkberechtigung einen neuen Antrag über unser Online-Verfahren. Bitte vergessen Sie nicht eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) dem Online-Antrag beizufügen oder innerhalb von 14 Tagen per Post oder durch Einwurf in unserem Hausbriefkasten nachzureichen. Bitte geben Sie bei einer Nachreichung die Vorgangsnummer vom eingereichten Online-Antrag an, damit wir Ihr Anliegen zuordnen können.

Was muss ich berücksichtigen, wenn ich meinen Anhänger im Bewohnerparkgebiet abstellen möchte?
Anhänger dürfen nicht im Bewohnerparkgebiet parken. Ausnahme: Ist der Anhänger an ein Fahrzeug gekoppelt, darf er im Bewohnerparkgebiet parken. Vorausgesetzt ist, dass für das Fahrzeug eine Sonderparkberechtigung/Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, welche das Parken in einem Bewohnerparkgebiet erlaubt.

Was mache ich, wenn ich neu zugezogen bin und erst später einen Termin zur Ummeldung habe?
Aus Kulanz bieten wir Ihnen folgende Übergangslösung an:

Ausstellung einer vorläufigen Sonderparkberechtigung bis zum An- oder Ummeldetermin beim BürgerServiceCenter plus 14 Tage (Gebühr 75,00 €, max. 1 Jahr) oder

Bitte stellen Sie Ihren Antrag online unter Onlinedienste Bremen, registrieren Sie sich mit einem Servicekonto und loggen sich dann wieder aus. Bitte rufen Sie dann die Seite Serviceportal Bremen auf und geben die Verwaltungsleistung „Bewohnerparken“ ein. Dort finden Sie dann alle Anträge zum Bewohnerparken.

Nachweise: Terminbestätigung für die An- oder Ummeldung vom BürgerServiceCenter, Wohnungsgeberbestätigung und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) sind als Anlagen dem Online-Antrag beizufügen oder können per E-Mail Buergerbuero@ASV.Bremen.de / Post nachgereicht werden.

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