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Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung Anwohnerzone Weser-Stadion

Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung in Verbindung mit einer Einfahrtskarte, die den Anwohner:innen des an das Weser-Stadion angrenzenden Quartiers erlaubt, während einer Großveranstaltung in die gesperrte Zone einzufahren.

Eine Ausnahmegenehmigung können nur

  • Anwohner:innen
  • Gewerbetreibende / Freiberufler:innen / Institutionen / Vereine

der Anwohnerzone erhalten, die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug nachweisen.
Motorräder sind von der Sperrung ausgenommen.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick

Bei Neuantrag und Verlängerung:

  • bei Hauptwohnsitz: eine Kopie des Personalausweises ist nicht erforderlich
  • bei Nebenwohnsitz und Auskunftssperre: aktuelle Kopie der Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt)
  • bei Gewerbebetrieben: keine Unterlagen erforderlich, wenn das Gewerbe im Gewerberegister der Stadtgemeinde Bremen registriert ist. Ansonsten bitte einen aktuellen Nachweis in Kopie beifügen, dass das Gewerbe in der Anwohnerzone Weser-Stadion ansässig ist
  • bei Freiberufler:innen, Institution und Vereinen ist ein aktueller Nachweis über die Arbeitsräume / Büroräume vorzulegen (zum Beispiel in Form einer aktuellen Bestätigung vom Vermieter:in, eines aktuellen Handelsregisterauszuges, eines aktuellen Mietvertrages, einer aktuellen Stromrechnung oder einer aktuellen Telefonrechnung)
  • eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)

Für die Antragsbearbeitung nicht benötigte Angaben können geschwärzt werden. Eingereichte Kopien werden nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.

Bei Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung:

  • original Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument)
  • original Ausweiskarte
  • Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)

Bitte reichen Sie die original Dokumente und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I von neuem Fahrzeug per Post ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Die Bearbeitungszeit beträgt bei einer Kennzeichenänderung ab Eingang der Unterlagen 1-2 Tage. Falls Sie einen Termin vor Ort wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

Gebührenhöhe

Die Ausnahmegenehmigung ist jeweils bis 31.07. gültig und gebührenfrei.

Bei Verlust der Ausnahmegenehmigung oder der Karte ist eine Gebühr in Höhe von 35,00 Euro zu entrichten.

Online-Antragsformular

Bitte füllen Sie das Online-Antragsformular aus. Sollte eine Antragsstellung über das Online-Antragsformular nicht möglich sein, so können Sie auch das Antragsformular im pdf-Format (pdf, 173.6 KB) verwenden.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne als PDF-Datei an unsere E-Mail-Adresse Anwohnerzone@ASV.Bremen.de senden. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.

Unsere Anschrift:
Amt für Straßen und Verkehr, Referat 32 - Bürgerbüro, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen

Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns. Falls Sie eine Fristverlängerung benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Vielleicht können diese auf unserer Seite häufige Fragen zur Anwohnerzone Weser-Stadion geklärt werden oder wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer