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Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung Anwohnerzone Weser-Stadion

Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung in Verbindung mit einer Einfahrtskarte, die den Bewohnern des an das Weser-Stadion angrenzenden Quartiers erlaubt, während einer Großveranstaltung in die gesperrte Zone einzufahren.

Eine Ausnahmegenehmigung können nur

  • Anwohner:innen
  • Gewerbetreibende / Freiberufler:innen / Institutionen / Vereine

der Anwohnerzone erhalten, die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug nachweisen.
Motorräder sind von der Sperrung ausgenommen.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick

Bei Neuantrag und Verlängerung:

  • vollständig ausgefüllter Online-Antrag
  • bei Hauptwohnsitz: eine Kopie des Personalausweises ist nicht erforderlich
  • bei Nebenwohnsitz und Auskunftssperre: aktuelle Kopie der Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt)
  • bei Gewerbebetrieben: keine Unterlagen erforderlich, wenn das Gewerbe im Gewerberegister der Stadtgemeinde Bremen registriert ist. Ansonsten bitte einen aktuellen Nachweis beifügen, dass das Gewerbe in der Anwohnerzone Weser-Stadion ansässig ist
  • bei Freiberufler:innen, Institution und Vereinen ist ein aktueller Nachweis über die Arbeitsräume / Büroräume vorzulegen (zum Beispiel in Form einer aktuellen Bestätigung vom Vermieter oder eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines aktuellen Mietvertrages oder einer aktuellen Stromrechnung)
  • einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)

Bei Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung:

  • original Ausnahmegenehmigung
  • original Ausweiskarte
  • Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)

Bitte reichen Sie die original Dokumente und die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I per Post ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten.

Gebührenhöhe

Die Ausnahmegenehmigung ist jeweils bis 31.07. gültig und gebührenfrei.

Bei Verlust der Ausnahmegenehmigung und / oder der Karte ist eine Gebühr in Höhe von 35,00 Euro zu entrichten.

Online-Antragsformular

Bitte füllen Sie das Online-Antragsformular aus.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne als PDF- oder JPG-Datei an unsere E-Mail-Adresse Buergerbuero@ASV.Bremen.de senden. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.

Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Vielleicht können diese auf unserer Seite häufige Fragen zur Anwohnerzone Weser-Stadion geklärt werden oder wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer