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Warum benötige ich eine Ausnahmegenehmigung?
Mit der Anwohnerzone sollen die Parksuchverkehre und das Parken der Stadionbesucher*innen in dem Weser-Stadion-nahen Bereich verhindert und so die Anwohner*innen von diesen Verkehren entlastet werden. Die Zufahrten in die Zone werden von der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst kontrolliert. Nur Anwohner*innen und ansässige Gewerbetreibende dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung in die Anwohnerzone einfahren. Besucher*innen mit Berechtigung für die Stadionparkplätze dürfen durch die Anwohnerzone zu den Parkplätzen fahren.

Wo und wann ist gesperrt?
Gesperrt ist der Bereich zwischen Stader Straße und Lübecker Straße sowie Am Schwarzen Meer/Am Hulsberg und Osterdeich für Autos. Motorräder sind von der Sperrung ausgenommen.
Die Sperrung der Anwohnerzone beginnt 2,5 Stunden vor einer Großveranstaltung im Weser-Stadion und endet kurze Zeit nach Veranstaltungsbeginn.
Der Osterdeich bleibt zwischen Lübecker Straße und Stader Straße bis kurz nach Veranstaltungsende gesperrt.
Diese Regelung gilt für Großveranstaltungen im Weser-Stadion.

Wer bekommt eine Ausnahmegenehmigung? Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Berechtigt sind alle Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der Anwohnerzone, die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug nachweisen.
Um diese Voraussetzungen nachzuweisen sind - auch bei einer Verlängerung - folgende Unterlagen einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter Online-Antrag
  • bei Hauptwohnsitz: Kopie des Personalausweises nicht erforderlich
  • Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung (nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre)
  • bei Gewerbebetrieben: keine Unterlagen erforderlich, wenn das Gewerbe im Gewerberegister Bremen registriert ist. Ansonsten bitte einen aktuellen Nachweis beifügen, dass das Gewerbe in der Anwohnerzone Weser-Stadion ansässig ist
  • als Freiberufler*in / Vereinen / Institutionen: Ein aktueller Nachweis über Arbeitsräume / Büroräume ist vorzulegen (zum Beispiel aktuelle Bestätigung vom Vermieter, aktueller Handelsregisterauszug, aktueller Mietvertrag, aktuelle Stromrechnung)
  • vollständige Vorderseite einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)

Wichtige Hinweise:
Daten aus den Dokumenten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können auf der Kopie geschwärzt werden. Eingereichte Kopien werden nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.

Was mache ich bei Fahrzeugwechsel innerhalb der Geltungsdauer?
Für ein neues / anderes Auto benötigen Sie eine neue Ausnahmegenehmigung. Die alte Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) sowie die Karte sind im Original abzugeben. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) vom neuen Fahrzeug ist in Kopie einzureichen.

Gibt es Besucherkarten für Gäste / Besucher*innen der Anwohner*innen?
Besucherkarten werden nicht ausgeben, um Missbrauch zu vermeiden. Bitte stellen Sie sich auf die Situation ein und informieren Sie Ihre Gäste / Besucher*innen.

Haben Sie einen Notfall? Erwarten Sie Pflegedienste oder Lieferungen (zum Beispiel Möbel, Pizza)?
Diese Fahrzeuge dürfen in der Regel die Kontrollposten unter Vorlage des Lieferscheins beziehungsweise Nennung der Einsatzadresse passieren.

Was passiert bei Verlust der Ausnahmegenehmigung?
Wird nach Verlust ein Ersatz der Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und / oder Karte ausgestellt, ist eine Gebühr in Höhe von 35,00 EUR zu entrichten.

Wer erteilt die Ausnahmegenehmigung und wie viel kostet diese?
Das Amt für Straßen und Verkehr erteilt als Straßenverkehrsbehörde die Ausnahmegenehmigung, wenn der Antragssteller*in die Voraussetzungen dafür erfüllt. Die Ausnahmegenehmigung erfolgt für die Berechtigten gebührenfrei.
Das Antragsformular finden Sie auf der Seite AG Anwohnerzone Weser-Stadion.